Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 4 U 417/24

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.07.2024wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Dem Kläger werden wegen der Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung Kosten in Höhe von 250,00 € auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:


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