Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-1 UF 111/96

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wird zurückgewiesen.

Der Klägerin wird zur Verteidigung unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. B in ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt.


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