Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 U 4/00

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. Oktober 1999 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landge-richts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung von 93.000,00 DM abzuwenden, es sei denn der Kläger leistet zuvor Si-cherheit in entsprechender Höhe.


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