Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 184/00

Tenor

Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 2 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 2 trägt die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Wert des Beschwerdegegenstandes: Bis 30.000,- DM.


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