Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 378/00

Tenor

Das Rechtsmittel wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antragsgegner verpflichtet wird, Jahresab-rechnungen für die Wirtschaftsjahre (= Kalenderjahre) 1996 und 1997 zu erstellen und eine Verpflichtung des Antragsgegners, für die Wohnungseigentümergemein-schaft eine Jahresabrechnung für 1998 zu erstellen, entfällt.

Die gerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens tra-gen der Antragsgegner zu 2/3, die Antragstellerin zu 1/3.

Außergerichtliche Kosten werden in allen drei Rechts-zügen nicht erstattet.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.000,- DM.


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