Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 15 U 181/00

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssa-chen des Landgerichts Kleve vom 30. Juni 2000 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,--DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Parteien können die Sicherheiten jeweils durch eine selbstschuldneri-sche Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbringen.


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