Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 53/00

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 26. November 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf -Einzelrichter- teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden unter Abweisung der weiterge-henden Klage verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 72.537,66 DM nebst 4% Zinsen seit dem

21. August 1998 zu zahlen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin zu 14%, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 86%, die des zweiten Rechtszuges die Klägerin 43%, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 57%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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