Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 6/01

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Oktober 2000 verkündete Urteil des Einzelrich-ters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 49.608,65 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19.9.

2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der erstinstanzlichen Beweisaufnah-me fallen dem Kläger zur Last. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten der Beru-fung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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