Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 202/01

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 1) trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten fin-det nicht statt.

Wert des Beschwerdegegenstandes: DM 5.000,00.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.