Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 13/01

Tenor

Auf das Rechtsmittel des Beteiligten zu 2 werden die Entscheidungen der Vorin-stanzen geändert.

Der auf Verpflichtung des Beteiligten zu 2 zur Zahlung gerichtete Antrag der Be-teiligten zu 1 wird insgesamt zurückgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die Beteiligte zu 1.

Eine Kostenerstattung findet in allen drei Rechtszügen nicht statt.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 22.020,20 DM.


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