Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 21 W 35/01

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 12.07.2001 aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Antragsgegnern aufer-legt.


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Referenzen

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