Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 21 U 66/01

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landge-richts Wuppertal - Einzelrichter - vom 27.02.2001 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 7.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leis-ten. Die Sicherheitsleistungen dürfen durch Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.


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