Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 9 U 72/00

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Februar 2000 verkün-dete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten abwenden gegen Sicherheit in Höhe von 16.000 DM, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaft einer Großbank

oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden.


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