Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 293/01

Tenor

Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 2 wird zurückgewiesen.

Sie haben die Gerichtskosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde zu tragen.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Wert des Beschwerdegegenstandes: Bis 3.000,00 EUR.


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