Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 U 11/01

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Januar 2001 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird auf seine Kosten zurückgewie-sen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Be-klagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 DM = 5.112,92 Euro, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für den Berufungsrechtszug und die Beschwer des Klägers betra-gen 64.639,39 DM.


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