Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 W 12/02

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 17.12.2001 auf-gehoben.

Der Klägerin wird aufgegeben binnen zwei Wochen ihre Einwilligung in die Rückgabe der von der Beklagten geleisteten Sicherheit (Pro-zessbürgschaft der V.bank, Nr....... vom 20.10.2000) zu erklären oder die Erhebung der Klage wegen ihrer Ansprüche nachzuweisen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.


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