Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 24 U 104/01

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. März 2001

verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer

des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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