Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 24 U 124/01

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Mai 2001

verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer

des Landgerichts Duisburg abgeändert und wie folgt neu

gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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