Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 146/00

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 4. Juli 2000 verkündete Ur-teil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.399,32 EUR

(= 10.560,16 DEM) nebst 4 % Zinsen aus 762,02 EUR (= 1.490,38 DEM) seit dem 2.1.1999, aus weiteren 2.286,06 EUR (= 4.471,14 DEM) seit dem 2.4.1999, aus weiteren 2.286,06 EUR (= 4.471,14 DEM) seit dem 2.7.1999 und aus weiteren 65,19 EUR (= 127,50 DEM) seit dem 20.10.1999 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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