Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 5 U 31/01

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Februar 2001 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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