Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 8/02

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen, soweit es sich gegen den die Erstbe-schwerde gegen die amtsgerichtliche Entscheidung vom 15. September 2000 als unzulässig verwerfenden Beschluss des Landgerichts wendet.

Auf die sofortige weitere Beschwerde gegen den die Erstbeschwerde gegen den amtsgerichtlichen Beschluss vom 6. November 2000 zurückweisende Entschei-dung der Kammer wird dieselbe aufgehoben und die Sache zur weiteren Be-handlung und Entscheidung - auch über die Kosten - an das Landgericht zu-rückverwiesen.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.000,- EUR (500,- EUR + 2.500,- EUR).


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.