Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 W 82/01

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbe-schluss des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Oktober 2001 wird dieser Beschluss aufgehoben.

Die nach Maßgabe der nachfolgenden Gründen erforderlichen Anordnungen werden dem Landgericht übertragen, das auch über die Kosten der Beschwerde zu entscheiden hat.

Der Beschwerdewert beträgt 1.094,45 DM.


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