Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 4 U 210/01

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 2. Oktober 2001 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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