Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 U 44/01

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. Dezember 2000 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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