Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 4 W 11/02

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 24. Januar 2002 wird zurückgewiesen.

Eine Beschwerdegebühr wird nicht erhoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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Referenzen

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