Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 4 Ws 222/02

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und die Sache zu neuer Ent-scheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an die 1. Straf-vollstreckungskammer des Landgerichts Kleve zurückverwiesen.


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