Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 123/02

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1 trägt die Kosten des Verfahrens der weiteren Be-schwerde.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 2.000 EUR.


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