Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 24 U 177/01

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das 3. Juli 2001 verkündete Teilurteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in der selben Höhe leistet.


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