Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 191/01

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. August 2001 verkün-dete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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