Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 W 65/02

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Teilkostenfestsetzungs-beschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Düsseldorf vom 7. Novem-ber 2001 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Juni 1999 sind von der Beklagten DM 54.430,00 (27.829,62 EUR) nebst 4 % Zinsen für die Zeit vom 10. September 2001 bis zum 30. September 2001 und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-Überleitungsgesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242) seit dem 1. Oktober 2001 an die Klägerin zu erstatten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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