Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 4 U 10/02

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 13. November 2001 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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