Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 151/02

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1 trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weite-ren Beschwerde. Sie hat ferner die den übrigen Beteiligten im dritten Rechtszug notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstat-ten.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.000,00 Euro.


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