Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 24 U 163/01

Tenor

Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin 108.598,24 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz ab 19. Dezember 2000 zu zahlen.

Die Kosten beider Rechtszüge werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 145.000,00 EUR abzuwenden, es sei denn, die Klägerin leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.


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