Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 24 U 193/01

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 31. Juli 2001 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, als Gesamtschuldner 46.490,03 EUR nebst 4% Zinsen seit dem 18. März 2000 zu zahlen.

Die Kosten beider Rechtszüge werden den Beklagten gesamtschuldnerisch auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 65.000,00 EUR abzuwenden, es sei denn die Klägerin leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.


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