Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 9 U 263/01

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Oktober 2001 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (15 O 211/01) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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