Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 44/02

Tenor

I. Auf den Antrag der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Verga-bekammer des Bundes vom 7. August 2002 (VK 1 - 61/02 - Z 1) aufgehoben und das Verbot des Zuschlags wiederhergestellt.

II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens vor dem Be-schwerdegericht einschließlich der dort entstandenen notwendigen Auslagen der Antragstellerin.

III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antragstellerin im Verfahren vor dem Beschwerdegericht notwendig.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.