Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 21 U 16/02

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 18.12.2001 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.690,37 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen, hinsichtlich eines Betrages von 10.057,11 EUR (19.670,00 DM) jedoch nur als derzeit unbegründet.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Klägerin zu 91 % und die Beklagte zu 9 % zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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