Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 4 U 56/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Dezember 2001 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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