Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 U 184/01

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten und unter Zurück-weisung der weitergehenden Anschlussberufung der Klägerin wird das am 27. Juni 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landge-richts Mönchengladbach teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin (weitere) 7.919,26 EUR

(= 15.488,72 DEM) zu zahlen, nebst 4 % Zinsen für die Zeit vom 1.11.1999 bis 31.12.2001 und 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab 1.1.2002.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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