Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 U 9/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Oktober 2001 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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