Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 5 U 83/01

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. Mai 2001 verkündete Schlussurteil der 11. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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