Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 104/02

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal vom 14. Mai 2002 abgeändert.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des gesamten Verfügungsverfahrens.


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