Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 24 U 81/02

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 26. April 2002 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden den Klägern zu 80 %, dem Beklagten zu 20 % auferlegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.