Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 194/02

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 2 trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahren der weiteren Be-schwerde.

Sie hat zudem die den übrigen Beteiligten in dieser Instanz notwendig entstan-denen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Wert des Beschwerdegegenstandes: Bis 5.100,- EUR.


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