Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 16 U 26/02

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 30. November 2001 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.007,39 EUR mit 12 % Zinsen aus 260,49 EUR seit dem 13. November 1998 und aus 12.746,90 EUR seit dem 7. August 1999 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsrechtszugs zu tragen. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 1/4 und der Beklagte 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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