Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 4 U 62/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Januar 2002 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurück-ge-wiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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