Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 W 111/02

Tenor

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin der 2 a. Zivilkammer - vom 11.09.2002 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.


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Referenzen

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