Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 U 154/01

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 24. Juli 2001 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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