Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 23 U 259/01

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 22. Oktober 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wup-pertal teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägerin wird nach-gelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Voll-streckung Sicher-heit in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages leistet.


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