Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 351/02

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde fallen dem Beteiligten zu 1 zur Last. Er hat darüber hinaus die den Beteiligten zu 2 im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde notwendig entstandenen au-ßergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Wert des Beschwerdegegenstandes: außergerichtliche Kosten der Beteiligten zu 2 im Beschwerdeverfahren.


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